Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

10 Jahre Garantie auf Holzteile

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Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für Mängelansprüche.

Über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus bestehen keine besonderen Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer, es sei denn, entsprechende Zusagen sind ausdrücklich in der Produktbeschreibung genannt. Soweit der Unternehmer Herstellergarantien an den Kunden weitergibt, werden dadurch die gesetzlichen Mängelansprüche nicht eingeschränkt.

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10 Jahre Garantie auf Holzteile | 3 Jahre Garantie auf Elektrogeräte